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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Natürlich gibt es auch im Online-Bereich Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Regeln, die für eine korrekte Durchführung Ihrer Buchungswünsche erforderlich sind. Bitte nehmen Sie sich ein wenig Zeit und lesen Sie diese sorgfältig durch.
I. Einleitung
Der Betreiber von Schiffs-Experten.de das Reiseland OASIS Reisebüro - sonnebuchen.de (nachfolgend OASIS abgekürzt) bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster Reiseveranstalter ausschließlich zur Vermittlung an. Alle von OASIS vermittelten Verträge kommen daher nicht zwischen dem Reisenden und OASIS, sondern stets zwischen dem Reisenden und dem jeweils angegebenen Leistungsträger unter Berücksichtigung dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen werden stets vor der Buchung der Reise/der Leistung angezeigt und müssen durch den Reisenden ausdrücklich bestätigt werden.
Sollten keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leistungsträgers vorliegen.
Es gelten für den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden AGB’s. Der Geltung etwaiger AGB des Reisenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
II. Vermittlungsauftrag und Zahlung
Mit der Online-Buchung (nach vorheriger Bestätigung der AGB´s des jeweiligen Leistungsträgers gem. 1. Ziff. 1 sowie unter Anerkennung der AGB von OASIS) erteilt der Reisende OASIS den rechtsverbindlichen Auftrag für den Reisenden bei einem bestimmten Reiseveranstalter bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln.
Die Online-Buchung ist in rechtlicher Hinsicht das rechtsverbindliche Angebot des Reisenden an den Reiseveranstalter auf Abschluss eines Reisevertrages. OASIS übermittelt dieses Angebot an den Reiseveranstalter. Die Übermittlung durch OASIS stellt keine Annahme des Angebotes des Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Reiseveranstalter dar. Der Reiseveranstalter entscheidet in eigener Verantwortung über die Annahme. Nimmt er das Angebot des Reisenden an, kommt ein Reisevertrag zwischen dem Leistungsträger und dem Reisenden zustande. Der Reisende erhält dann eine schriftliche Reisebestätigung.
Der Reisende haftet gesamtschuldnerisch für die Vertragserfüllung des von OASIS vermittelten Reisevertrages, der bei der Buchung angegebenen Reiseteilnehmer wie für eigene Verpflichtungen.
Im Rahmen seiner Vermittlertätigkeit übernimmt OASIS für bestimmte Leistungsträger die Inkassofunktion. Die Rechnungserstellung erfolgt im Namen und für Rechnung des Reiseveranstalters. Rechnungen sind zu den in der Rechnung dargestellten Frist oder soweit die Rechnung solche Fristen nicht enthält, ab dem Zugang der Rechnung fällig und daher vollständig zu bezahlen. Wird der Betrag nicht innerhalb der auf der Reisebestätigung vorgegebenen Frist OASIS geleistet, kann OASIS nach einer Anmahnung der Zahlung im Auftrag des Leistungsträgers die Reise für den Reisenden zwangsstornieren. In diesem Fall sind von dem Reisenden die anfallenden Stornokosten zu tragen. Die Stornokosten richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des gebuchten Leistungsträgers. Gleiches gilt für die Abwicklung mit denjenigen Leistungsträgern, die das Inkasso selbst übernehmen. Der Kunde wird mit der Reisebestätigung informiert, an wen er die Zahlung zu leisten hat.
Der Reisende versichert die Richtigkeit seiner Angaben zur Kreditkarte sowie zu Bankdaten. Er versichert die ausreichende Deckung der Kreditkarte bzw. des Bankkontos. Sollte nach Zahlungsveranlassung die Zahlung aufgrund falscher Daten oder mangelnder Deckung nicht zustande kommen, ist OASIS bei Inkasso durch OASIS, berechtigt Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25,- EUR pro Person und Vorgang zu erheben. Bei Nichtzustandekommen der Zahlung bei Inkasso durch den Leistungsträger gelten die AGB des Leistungsträger.
OASIS ist als Vermittler ist nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Leistungsträger für den reisenden Kunden zu verauslagen. Nachteile des reisenden, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung des Reisenden verursacht werden, hat der Reisende selbst zu tragen.
III. Storno und Umbuchungen
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, es ist jedoch zu beachten, dass ihm bei Umbuchung oder Stornierung des Reisevertrages erhebliche Kosten entstehen können.
Diese Kosten richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers als Vertragspartners des Reisenden.
Zur Vermeidung dieses Kostenrisikos empfiehlt OASIS dem Reisenden daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und / oder Reiseausfallversicherung.
Für den Fall einer Umbuchung oder des Rücktritts vom Vertrag ist OASIS unabhängig von den Bedingungen des Reiseveranstalters berechtigt, dem Reisenden zur Abgeltung des zwischen dem Reisenden und OASIS abgeschlossenen Vermittlungsauftrages bzw. für alle im Zusammenhang mit Umbuchungen oder dem Rücktritt vom Vertrag entstehenden Kosten eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Höhe von maximal 25,- € pro Person zu erheben.
Die Stornierung oder Umbuchung hat schriftlich per eingeschriebenen Brief oder per Fax zu erfolgen.
IV. Reiseunterlagen
Nach erfolgreicher Buchung informiert OASIS den Reisenden über den Versand.
Reiseunterlagen werden dem Reisenden in der Regel direkt vom Leistungsträger per Post übermittelt oder in Einzelfällen und meist bei Buchungen, bei denen Buchung und Abreise zeitnah zusammenfallen, bei den Leistungserbringern des jeweiligen Reiseveranstalters (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenunternehmen usw.) hinterlegt.
Bei Inkasso durch OASIS im Rahmen der Vermittlertätigkeit für den Leistungsträger werden in der Regel die Tickets von OASIS an den Reisenden per Post zugesandt.
Bei Flugreisen werden die Tickets dem Reisenden per Post zugesandt, sofern die Ausstellung eines Etix (elektronisches, papierloses Ticket) nicht möglich war. Sollte die Ausstellung eines Etix durch den Reisenden abgelehnt werden, hat der Reisende die Versandkosten für einen versicherten Versand zu übernehmen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
Wünscht der Reisende den Versand von Reiseunterlagen per Kurier, so hat der Reisende alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
V. Rückflugbestätigungen
Der Rückflug bei allen Sonder- und Charterflügen ist vom Reisenden spätestens 48 Stunden vor Rückflug bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter telefonisch zu bestätigen. Versäumt der Reisende diese Rückbestätigung, so kann der Anspruch auf Rückbeförderung verfallen. Insoweit gelten die jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaften.
VI. Visa/Pass/Zoll
Jeder Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, und Visa Bestimmungen - beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente.
Der Reisende hat sich rechtzeitig über diese Bestimmungen für die von ihm ausgewählten Ziel- oder Durchreiseländer zu erkundigen. Wir empfehlen, sich bei den zuständigen Ämtern und Institutionen (beispielsweise Botschaften und Konsulate) sowie bei dem Reiseveranstalter Informationen einholen.
Weiterhin empfehlen für Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit z.B. die Internetadresse:
www.auswaertiges.amt.de .
Reisende mit anderer Staatsangehörigkeit erhalten die notwendigen Informationen bei ihrem jeweiligen Konsulat.
VII. Obliegenheitsverpflichtungen des Reisenden
OASIS weist den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die AGB des jeweiligen Leistungsträgers als Vertragspartner des Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für den Reisenden im Falle von auftretenden Mängeln der Reisedienstleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes oder ähnlichem enthalten.
Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von Vorgaben des Reiseveranstalters bzw. des jeweiligen Transportunternehmens bei der Abwicklung von Flügen.
Bei Nichtbeachtung der Pflichten kann dies zu einem (Teil-)Verlust von Ansprüchen des Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter führen.
Mängel der Vermittlungsleistung von OASIS sind vom Reisenden unverzüglich OASIS anzuzeigen. Der Reisende muss OASIS die Gelegenheit zur Abhilfe einräumen.
Unterlässt der Reisende die Möglichkeit zur Abhilfe durch OASIS, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag zwischen dem Reisenden und OASIS, sollte eine zumutbare Abhilfe durch OASIS möglich gewesen sein.
VIII. Haftung von OASIS
OASIS haftet weder für die Erbringung der Reiseleistung, noch für den Vermittlungserfolg des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Reiseveranstalter.
OASIS haftet nur dafür, dass es die von ihr übernommene Vermittlungstätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durchführt.
OASIS steht im Rahmen dieser Bedingungen dafür ein, dass Informationen der Leistungsträger an den Reisenden ordnungsgemäß weitergegeben werden. Eingaben der Leistungsträger werden von Reiseland OASIS nicht überprüft und beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger.
OASIS haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen, sofern diese an den Reisenden versendet werden.
OASIS haftet nicht für die von dem jeweiligen Reiseveranstalter gemachten Angaben zu der vom Reisenden gewünschten Reise.
Soweit OASIS für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten aus leichter Fahrlässigkeit haftet, ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Berlin.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vermittlungsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Berlin.
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und OASIS findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils aktuellen Fassung Anwendung.
X. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
Postanschrift:
Reiseland OASIS
sonnebuchen.de
Inhaberin: Larissa Rohleder
Am Juliusturm 44
13599 Berlin
email: info@schiffs-experten.de
Steuernr. beantragt und folgt
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10.12.2009 |
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